A1 - Bescheinigung
Mit der Bescheinigung A1 weist ein Beschäftigter nach, dass er bei einer Dienstreise ins europäische Ausland über das Heimatland sozialversichert ist.
Er muss dadurch keine doppelten Sozialversicherungsbeiträge zahlen.
Die A1-Bescheinigung gilt innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz.
Wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass im Einsatzland eine Sozialversicherungspflicht besteht, unterliegen Arbeitnehmer grundsätzlich den im Ausland geltenden Rechtsvorschriften ( Territorialprinzip ).
Arbeitgeber können so beispielsweise zur zusätzlichen Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen herangezogen werden.
Die Bundespolizei/Zoll der jeweiligen Länder kontrolliert, ob die A1-Bescheinigung mitgeführt wird. Besonders stark kontrolliert werden die Baubranche, die Transportbranche und seit 2020 auch sehr stark die Pflegebranche.